Folgende Schutz- und Hygienemassnahmen gelten beim Besuch der Kunsteisbahn Schwarzsee
Freies Eislaufen, Eisstockschiessen sowie Hockey spielen sind aufgrund der Eisfeldkapazität ohne Personenbeschränkungen und weitere Massnahmen möglich. Jedoch gilt in den Garderoben die Covid-Zertifikatspflicht (2G) sowie eine Maskenpflicht. Auf dem ganzen Areal gilt zudem eine Abstandsempfehlung.
Seit dem 20. Dezember 2021 gilt für den Besuch in einem Restaurant und somit in der Buvette der Kunsteisbahn eine Covid-Zertifikatspflicht (2G). Zugang nur für Gäste, die geimpft oder genesen sind. Dies beinhaltet:
– die vollständige Covid-19-Impfung
– ein ärztliches Attest, welches die COVID-Genesung belegt
Zudem gilt für die Konsumation eine Sitzpflicht. Für Gäste, welche die Buvette betreten oder verlassen, gilt eine Maskenpflicht.
Aktualisiert am 21.12.2021.